Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir Ihnen gerne - und wenn Sie außerdem noch etwas wissen wollen, was Sie auf unserer Homepage nicht gefunden haben: Rufen Sie uns einfach an, senden Sie uns eine Mail oder schauen Sie einfachmal an einem unserer Standorte vorbei! Wir freuen uns auf Sie!
Wer kann ausser mir noch an meinen Lagerraum?
Nur Sie allein oder von Ihnen dazu ermächtigte Personen können an Ihren Lagerraum. Die Lageräume der Lagerbox sind einzeln abschließbar und werden durch ein Vorhängeschloss gesichert, welches Sie im Lagerbox-Zubehörshop erhalten oder selbst mitbringen.
Sie können im Mietvertrag weitere zugangsberechtigte Personen angeben oder diese kurzfristig durch eine entsprechende Vollmacht festlegen. Die zutrittberechtigten Personen haben dann uneingeschränkten Zugriff auf Ihren Lagerraum. Sofern weitere Personen zum Zutritt berechtigt sind, müssen diese einen Schlüssel für den Lagerraum besitzen und sich gegenüber unserem Personal auf Nachfrage durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
Was ist Self Storage?
Self Storage heißt selbst lagern. Self Storageanbieter stellen Lagerräume aber keine Lagerlogistik zur Verfügung, das heißt der Kunde ist für die Ein- und Auslagerung von Gütern in seinen Lagerraum selbst verantwortlich. Selbstverständlich können Sie sich durch Dienstleister, beispielsweise Umzugsunternehmen, oder Freunde und Bekannte bei dieser Aufgabe unterstützen lassen.
Mit den von Lagerbox angebotenen Lagerräumen mieten Sie vereinfacht gesprochen einen zusätzlichen Kellerraum an, bei dem Sie je nach Vertragsmodell kürzeste Laufzeiten haben, innerhalb derer Sie flexibel in einen kleineren oder größeren Raum umziehen können (nach Verfügbarkeit), so dass stets der Lagerraum genutzt wird, der Ihrem individuellem Bedarf entspricht.
Bieten Sie eine Versicherung für die eingelagerten Güter an? JA !!!
Falls Ihre Hausratsversicherung die Versicherung Ihrer Güter nicht übernehmen will, steht unsere flexible Versicherung Ihnen bei Seite.
Gibt es Dinge die nicht eingelagert werden dürfen?
Ja: Nahrungsmittel wenn nicht ungeziefersicher (Konserven wären OK), Treib-, Brenn- und Schmierstoffe, Farben, Lacke und Lösungsmittel, Explosivstoffe (keine Feuerwerkskörper, Treibsätze, Munition), Waffen, Altreifen, Verbrennungsmotoren (also auch keine Außenborder, Mopeds, etc.).
Generell dürfen keine Gegenstände eingelagert werden, die leicht entzündlich oder in hohem Maße brandfördernd sind. Auch ist die Einlagerung von Gütern untersagt, die eine Geruchsbelästigung nach sich ziehen, oder gesundheitsbedenkliche Emissionen verursachen.
Im Zweifel fragen Sie bitte bei unseren Kundenberatern nach!
Was sollte ich beim Einlagern beachten?
Nutzen Sie Ihren Raum ökonomisch. Wenn Sie Möbel für längere Zeit einlagern möchten, ist es möglicherweise zweckmäßig diese weitestgehend auseinander zu bauen.
Bei der Einlagerung von Textilien und Teppichen empfehlen wir dringend diese durch Mottenschutzmittel vor Schädlingsbefall zu schützen.
LAGERBOX führt in regelmäßigen Abständen vorbeugende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung in den Lagerhallen durch, dennoch können wir einen Schädlingsbefall nie ganz ausschließen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass die Textilien trocken sind und so verpackt wurden, dass sie nicht Luftdicht abgeschlossen sind.
Beachten Sie bei der Einlagerung Ihrer Dinge die maximal nutzbare Lagerraumhöhe, welche Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen oder beim Personal vor Ort erfragen können. Die Einhaltung der maximalen Lagerhöhe gewährleistet die einwandfreie Funktion unserer Brandschutzeinrichtungen und ist daher von besonderem Interesse für alle Kunden unseres Hauses.
Fragen Sie nach unseren Monats oder Spezialangeboten und profitieren auch Sie, von unserer individuellen Beratung, genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Fragen Sie nach unseren Monats oder Spezialangeboten und profitieren auch Sie, von unserer individuellen Beratung, genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
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Toll dass es die Lagerbox gibt
Im Januar 2009 wurde ich Kunde bei der Lagerbox. Ich musste kurzfristig beruflich auf unbestimmte Zeit ins Ausland. Da ich mindestens ein paar Monate, evtl. sogar länger oder für immer von zu Hause weg sein würde, entschied ich mich meine Wohnung aus Kostengründen aufzugeben.
Der SB-Lagerraumanbieter LAGERBOX expandiert
Neues Lagerhaus in Berlin-Neukölln eröffnet - Tag der offenen Tür am Samstag, 27. Februar 2010, 10:00 - 16:00 Uhr
Frankfurt / Berlin, 20. Januar 2010 - Die Menschen werden immer mobiler, während die Kosten für Wohn-, Arbeitsraum und Gewerberaum oder Gewerbefläche unaufhaltsam steigen, nicht nur in den Ballungszentren.