Barrierefreiheit bei LAGERBOX
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Die Vorteile von Selfstorage mit LAGERBOX
Unser Anspruch: Digitaler Zugang für alle
Wir möchten, dass unsere Website und unsere digitalen Services von möglichst allen Menschen selbstständig und ohne besondere Erschwernisse genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen, technischen oder kognitiven Voraussetzungen.
Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sowie den einschlägigen technischen Standards für digitale Barrierefreiheit. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen der EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Beschreibung unserer Dienstleistung
Über unsere Website können Sie sich über unsere Standorte und Leistungen informieren, verfügbare Lagerräume suchen, Preise einsehen und einen Lagerraum online buchen. Dazu wählen Sie zunächst einen Standort und eine passende Lagerraumgröße aus. Anschließend geben Sie die für die Buchung erforderlichen Daten ein und schließen die Buchung ab.
Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote
Unsere Website wird technisch und inhaltlich fortlaufend überprüft und verbessert. Dabei achten wir insbesondere auf:
- eine verständliche und übersichtliche Navigation,
- ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen,
- die Bedienbarkeit wesentlicher Funktionen mit der Tastatur,
- aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und Grafiken,
- verständliche Formulare und Fehlermeldungen,
- eine nutzbare Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen,
- die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien.
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen. Die Barrierefreiheit unserer Website und insbesondere des Online-Buchungsprozesses wird regelmäßig überprüft.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf unserer Website auf eine Barriere stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung unserer digitalen Angebote benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
E-Mail: marketing@lagerbox.com
Telefon: 0221 270 990
Wir prüfen eingehende Hinweise und bemühen uns um eine zeitnahe Lösung.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
LAGERBOX - Gib den Dingen ein Zuhause
Unser Service:
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