Wohnung untervermieten

Wohnung untervermieten

Wohnung untervermieten- so geht’s!

  1. Einverständnis einholen

    Falls man die Immobilie, die man untervermieten möchte, nicht selbst besitzt, aber trotzdem vermieten möchte, kann man die Wohnung untervermieten. Im deutschen Gesetz ist dies unter Bedingungen gestattet. Eine dieser Bedingungen ist, dass man die Untervermietung mit dem Vermieter absprechen muss und die Konditionen angeben muss. Es sollte dabei das Ziel sein, selbst noch in Zukunft dort zu wohnen.

  2. Mietvertrag abschließen

    Ein Mietvertrag ist erstmal kein Muss, sollte jedoch abgeschlossen werden, damit man kein Risiko eingeht. Holen Sie sich im Notfall notarielle oder anwaltliche Hilfe bei der Erstellung des Vertrags.

  3. Miete und Kaution

    In dem Mietvertrag muss man eine Miete und Kaution bestimmen. Alle Zusatzeinnahmen durch die Untermiete müssen versteuert werden. Die Miete sollte pünktlich gezahlt werden, denn…

  4. Risiken und mögliche Probleme

    …der Untervermieter kann sonst genauso aus der Wohnung rausgeschmissen werden wie der Untermieter. Er haftet quasi für seinen Untermieter. Wenn der Vermieter nicht rechtezeitig sein Geld bekommt oder der Untermieter sonstige Probleme macht, fällt das dem Untervermieter auf die Füße.

  5. Kündigung

    Erstmal ist wichtig, ob der Vertrag befristet oder unbefristet läuft. Läuft dieser befristet, kann der Untervermieter nach Ablauf des Vertrags den Untermieter ohne Angabe von Gründen wieder aus der Wohnung raus bitten. Das Kündigungsrecht hat sonst nicht nur der Untervermieter, sondern auch der Untermieter. Er kann nach Angabe von Gründen ebenfalls aus dem Vertrag aussteigen.

 

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